Behandlungspflege

Je nach Pflegegrad schreibt der Gesetzgeber vor, dass, wenn die Pflege ausschließlich durch einen Angehörigen erbracht wird, ein zugelassener Pflegedienst die Qualität der Pflege in bestimmten Abständen überprüfen muss. Unter anderem haben auch Sachleistungsempfänger die Möglichkeit, Beratungseinsätze viertel- und halbjährlich in Anspruch zu nehmen.

Das Ergebnis ist dann der Pflegekasse zu übermitteln.

Werden diese "Beratungs- oder Pflichteinsätze" nicht in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall streichen.

In folgenden Abständen sind die Beratungseinsätze zu erbringen:

  • Pflegegrad 0 - 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 - 5: alle 3 Monate

Gerne nehmen wir Sie in unseren Terminplaner auf und machen mit Ihnen zu gegebener Zeit einen Termin aus.

Ihr Vorteil: Sie vergessen diese wichtigen Termine nicht und werden von uns daran erinnert!

Die Leistungen werden von der Pflegekasse vollständig erstattet so dass Ihnen keinerlei Kosten entstehen.

Darüber hinaus können Sie auch kostenlose Pflegeberatungen für bestimmte Situationen oder Pflegeprobleme in Anspruch nehmen. Unsere Pflegeberater/-innen informieren und beraten Sie hier gerne.

Wir beraten Sie umfangreich und individuell abgestimmt auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse. Selbstverständlich ist unser Beratungsangebot kostenlos und völlig unverbindlich!

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