Entlastungsleistungen
Im Zuge der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Leistungen aus den Bereichen Hauswirtschaft und Betreuung (bei Pflegegrad 1 auch Grundpflege) in Anspruch genommen werden. Hierfür steht ein monatliches Budget der Pflegekasse zur Verfügung. Wird dieses in einem Monat nicht voll ausgeschöpft, kann es in den weiteren Monaten genutzt werden. Werden die Leistungen im Kalenderjahr nicht voll ausgeschöpft, können diese im ersten Halbjahr des Folgejahres noch in Anspruch genommen werden.